Herzlich Willkommen
Herzlich willkommen. Mein Name ist Werner Hamm und ich freue mich, dass Sie meine Kanzlei gefunden haben. Auf dieser Seite finden Sie Hilfe und Unterstützung, wenn Ihnen ein Strafvorwurf gemacht wird oder Sie Probleme im Verkehrsrecht oder Steuerrecht haben.
YOU MISS 100% OF THE SHOTS YOU DON'T TAKE.
- Wayne Gretzky / Michael Jordan -
Wenn Sie sich nicht von einem Profi verteidigen lassen, vergeben Sie eine entscheidende Chance. Als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung, weiß ich genau worauf es der Gegenseite ankommt. Dazu biete ich Ihnen meine volle Einsatzbereitschaft an, damit Sie am Ende sagen können: Ich habe nichts unversucht gelassen, bestmöglich vertreten zu werden, um zu meinem Recht zu kommen.
Ihr Anwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht in Memmingen.
Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Steuerrecht - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Seit über zehn Jahren berät und vertritt Rechtsanwalt Hamm Privatpersonen und Unternehmen.
Von Beginn an hat er sich auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht und Steuerrecht sowie damit zusammenhängende Fragestellungen im Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert.
Neben der Zulassung als Rechtsanwalt, hat die Rechtsanwaltskammer München ihm die Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“ verliehen. Durch die Deutsche Anwaltakademie hat er als einer der ersten Anwälte im schwäbischen Raum die Qualifikation als „Zertifizierter Fachberater für Steuerstrafrecht (DAA)“ erhalten.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Der regionale Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Allgäu und in Schwaben, Oberbayern und im süddeutschen Raum. Als langjährig erfahrener Experte im Strafrecht, vertritt Sie Rechtsanwalt Hamm insbesondere vor den Gerichten in Memmingen, Kempten, Neu-Ulm, Ulm, Günzburg, Augsburg, Landsberg am Lech, Kaufbeuren, Leutkirch, Ravensburg, Biberach und Lindau. Aber auch in München, Starnberg, Weilheim und Garmisch-Partenkirchen kümmert er sich um die Wahrnehmung Ihrer Interessen. Als Fachanwalt für Strafrecht absolviert er jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden in diesem Bereich.
Als Fachanwalt für Steuerrecht ist er vor den Finanzämtern und Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof tätig. Auch in diesem Fachgebiet bildet sich Rechtsanwalt Hamm jährlich mindestens 15 Stunden fort.
Im Fahrerlaubnisrecht vertritt er Mandanten vor den Fahrerlaubnisbehörden, den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung bekommen oder sollen sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren äußern. Wissen Sie was jetzt zu tun ist? Warum sollten Sie besser zuerst mit Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Strafverteidiger in Memmingen, sprechen anstatt mit den Ermittlungsbehörden? Nutzen Sie das Kontaktformular und holen Sie sich Ihren Profi, Rechtsanwalt Werner Hamm, als Verteidiger in jedem Abschnitt des Strafverfahrens - beginnend im Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis zur Berufung und Revision.
Das Wichtigste vorweg: Handeln Sie sofort! Holen Sie sich professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht. Je eher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, umso größer sind Ihre Chancen.
Bis dahin gilt: Schweigen Sie zu sämtlichen Vorwürfen und machen Sie keine Angaben, solange Sie nicht mit uns gesprochen haben – auch wenn es noch so schwer fällt. Warum? Angaben, die Sie ohne Verteidiger machen sind schwer zu korrigieren. Ihr Schweigen dagegen darf nach dem Gesetz nicht negativ gewertet werden.
Als Strafverteidiger aus Memmingen, kümmert sich Rechtsanwalt Hamm um Sie in jedem Abschnitt des Strafverfahrens, beginnend im Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis zur Berufung und Revision. Vom Amtsgericht über das Landgericht, das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof, ist er als Strafverteidiger tätig. Je früher Sie sich melden, umso größer sind die Möglichkeiten für die Verteidigung.
Der Strafverteidiger ist der Notarzt unter den Anwälten. Für Notfälle, wie Durchsuchung, Festnahme, Verhaftung, Haftvorführung usw., sind wir 24/7 unter der Notrufnummer 08331 / 78515-99 erreichbar.
Nicht darauf vertrauen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei allein die Wahrheit ermitteln werden.
Sich nie selbst gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen
Nicht ohne Strafverteidiger mit den Ermittlungsbehörden sprechen.
Nur einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.
Mögliche Hintergrundinteressen von Gesellschaften und Verbänden bei Empfehlungen von Anwälten beachten.
Sie können sich einen Fachanwalt für Strafrecht leisten.
Das Gesetz sieht vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend und objektiv ermitteln. Die Praxis sieht meist anders aus.
Neben den Gerichten, leiden auch die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden an Personalmangel. Häufig fehlt damit schlicht die Zeit, um einen Sachverhalt ausführlich zu ermitteln, bevor die Ermittlungen abgeschlossen werden. Alternative Ermittlungshypothesen, d.h. andere mögliche Sachverhaltsvarianten, werden nicht in Betracht gezogen bzw. ausermittelt.
Hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen, verfasst sie ihren Ermittlungsbericht mit dem abschließenden Sachverhalt. Diesen legt sie der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor. Ein Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft hat häufig hunderte von Fällen zu bearbeiten. Damit fehlt in der Praxis die Zeit in jedem Einzelfall die Vernehmungen auf weitere entlastende Umstände durchzusehen.
Wenn Sie sich für Ihren Fachanwalt im Strafrecht aus Memmingen entscheiden, wird er die Beweismittel von Polizei und Staatsanwaltschaft genau prüfen und auf entlastende Umstände hinweisen. Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie kostenlos Kontakt auf.
Das Strafverfahren kennt häufig zwei Wahrheiten. Das eine ist die tatsächliche Wahrheit. Das andere ist die Aktenwahrheit.
Wer sich selbst mit Strafvorwürfen konfrontiert sieht, hat häufig nur die eigene Wahrheit vor Augen. Dies ist unter psychologischen Gesichtspunkten auch vollkommen nachvollziehbar. Dass diese nicht mit der Aktenwahrheit zusammenpasst, wird häufig schon deshalb nicht erkannt, weil man selbst die Akte und die Aussagen von Zeugen nicht vorliegen hat.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht aus Memmingen, wird Rechtsanwalt Hamm mit Ihnen zunächst die Wahrheit aus der Akte der Staatsanwaltschaft herausarbeiten. Dann wird er mit Ihnen klären, welche Zeugen oder Beweismittel vorliegen, um Ihrer Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Entscheidend ist es, frühzeitig den Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, denn hat sich die Staatsanwaltschaft einmal für einen Sachverhalt entschieden, dann ist es schwer sie später davon abzubringen.
Ein altes Sprichwort lautet: „Wer fragt, führt.“. In einer Vernehmung sollen Sie Fragen der Polizei oder Staatsanwaltschaft beantworten. Dabei hat der Vernehmungsbeamte im Vorfeld häufig bereits eine grobe Vorstellung davon, welche Antworten er hören möchte. Das kann auch das komplette Gegenteil von dem sein was Sie erzählen wollen. Die Beamten kennen den Inhalt der Ermittlungsakte, Sie nicht. Durch Fragen werden Sie möglicherweise in eine Richtung gelenkt, in die Sie nicht wollen. Im besten Fall merken Sie das gleich zu Beginn. Im schlechtesten Fall merken Sie es gar nicht.
Darum ist die wichtigste Empfehlung: schweigen, schweigen, schweigen! Bis Sie mit Ihrem Anwalt für Strafrecht gesprochen haben, sagen Sie nichts – auch wenn es schwer fällt. Melden Sie sich über die kostenlose Kontaktmöglichkeit. Holen Sie sich professionelle Hilfe und beauftragen Sie Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer Verteidigung. Wir klären dann ab, ob und wann es sinnvoll ist eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben.
Was haben Schreiner und Fliesenleger gemeinsam? Nichts denken Sie vielleicht, aber beide sind Handwerker. Genauso ist es mit dem Fachanwalt für Agrarrecht und Ihrem Fachanwalt für Strafrecht. Beide sind Rechtsanwälte.
Genauso wenig wie Sie sich von Ihrem Schreiner das Bad fliesen lassen oder der Fliesenleger Ihre speziellen Schränke plant, sollte klar sein, dass nur ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Anwalt sein kann, um gegen bußgeld- und strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen. Abhängig vom Untergrund, ist teils ein besonderer Kleber nötig, damit die Fliese dauerhaft hält. Genau so weiß der Fachanwalt für Strafrecht, bis wann er spätestens einer fehlerhaften Beweiserhebung widersprechen muss, damit diese nicht berücksichtigt werden darf. Selbst Fachanwälte für Verkehrsrecht haben nicht die vertiefte Ausbildung wie Fachanwälte für Strafrecht, auch wenn es um Verkehrsstrafrecht geht. Als langjähriger Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen unterstützt Sie Rechtsanwalt Hamm vom Ermittlungsverfahren bis in die Revision. Nutzen auch Sie seine Kompetenz und Erfahrung. Melden Sie sich rasch über die kostenfreie Kontaktmöglichkeit.
Immer wieder fragen Mandanten an, ob ein Mandat übernehmen werden kann, weil sie mit dem von Ihrer Versicherung oder dem Automobilclub empfohlenen Anwalt unzufrieden sind. Haben Sie sich schon gefragt, was der Grund ist, dass Ihnen die Versicherung oder der Verband den Anwalt empfohlen hat?
Versicherungen und Verbände empfehlen Anwälte nicht aufgrund ihrer besonderen Qualifikation. Sie können deren Sach- und Fachkunde auch nicht im Einzelfall beurteilen. Rechtsschutzversicherungen und Verbände haben mit vereinzelten Anwälten Vereinbarungen. Danach verpflichtet sich der Anwalt bei einer Empfehlung Gebühren nur in einer bestimmten Höhe abzurechnen. Teils wird den Mitgliedern oder Versicherten auch eine kostenlose Beratung oder Beratung zu festen Sätzen zugesagt. Was aber ist, wenn mehr Zeit für eine adäquate Bearbeitung erforderlich, das Honorar aber bereits aufgebraucht ist? Die Folge ist, dass auch wirtschaftliche Interessen die Verteidigung bestimmen können. Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.
Rechtsanwalt Hamm hat keine Vereinbarungen mit Versicherungen, Vereinen oder Verbänden. Nur so ist er unabhängig und es ist sichergestellt, dass allein Ihre Interessen Priorität haben. Gleichzeitig wird versucht die finanzielle Belastung bei Ihnen so gering wie möglich zu halten. Hierfür besprechen wir die voraussichtlichen Kosten. Falls in weiteren Verfahrensabschnitten Kosten anfallen, werden wir auch diese mit Ihnen vorab besprechen. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt die Kostenkontrolle und können sich entscheiden, ob und wie weiter vorgegangen wird.
Informieren Sie sich, bevor Sie einen Anwalt beauftragen und überlegen Sie in wessen Interesse gegebenenfalls eine Empfehlung ist. Über die kostenlose Kontaktaufnahme steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Memmingen zeitnah zur Verfügung. Bei Durchsuchung und Verhaftung erreichen Sie uns unter der Notrufnummer 08331 / 78515-99.
Gute Strafverteidigung kostet Geld, keine Frage. Die Kosten für die Strafverteidigung müssen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Geht es um die Vermeidung einer Freiheitsstrafe oder einer Vorstrafe, dann ist eine perfekte Verteidigung schnell jeden Cent wert. Aber selbst, wenn es nur um eine Geldstrafe geht, kostet Sie eine gute Strafverteidigung im Ergebnis oft weniger als eine schlechte oder gar keine Verteidigung.
Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung, weiß Ihr Anwalt im Strafrecht aus Memmingen, wie er auch in wirtschaftlicher Hinsicht für Sie das beste Ergebnis erzielt. Vielfach ist es ihm gelungen die Summe aus Geldstrafe und Verteidigerhonorar so niedrig zu halten, dass sie unter dem Betrag lag, der sich ergeben hätte, wenn kein oder der falsche Verteidiger beauftragt worden wäre. Wenn auch Sie von dieser Erfahrung profitieren möchten, nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit und melden Sie sich noch heute.
Für jeden Kontakt mit den Ermittlungsbehörden empfiehlt der Experte im Strafrecht:
Schweigen Sie – auch wenn es schwerfällt! Machen Sie keine Angaben, solange Sie nicht mit Rechtsanwalt Hamm gesprochen haben, weder gegenüber den Ermittlungsbehörden noch gegenüber Dritten.
Nehmen Sie keine Termine bei Polizei, Zoll, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft war, ohne Rücksprache mit dem Anwalt.
Geben Sie keine Stellungnahme ab, ohne sich von Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, beraten zu lassen.
Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit. Rufen Sie gleich bei Ihrem Strafverteidiger in Memmingen an und holen Sie sich professionelle Hilfe.
Für die Mandanten ist die häufigste und entscheidende Frage: „Habe ich mich strafbar gemacht?“.
Ist die Frage mit Ja zu beantworten, folgen die nächsten: „Und welche Strafe kriege ich? Muss ich ins Gefängnis?“.
Seriös können die Fragen im ersten Gespräch häufig nicht beantwortet werden. Denn entscheidend ist der Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungsakte.
Sobald Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragt haben,
stellt er sich schützend vor Sie, nimmt Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf und ist deren Ansprechpartner;
sagt er für Sie Vernehmungstermine ab;
beantragt er für Sie Akteneinsicht.
Wenn nötig, stimmt sich Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer Familie oder dem Arbeitgeber ab. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann klärt er mit dieser, ob und in wieweit Kosten für die Verteidigung übernommen oder bezuschusst werden.
Durch Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht kann geklärt werden was Grundlage der Vorwürfe ist und welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden haben. Erst auf dieser Basis kann eine Einschätzung erfolgen. Ein Arzt muss seinen Patienten auch erst untersuchen und kann dann eine Diagnose stellen. Bis dahin ist jedem nur zu raten von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen. Dies darf im Strafverfahren nicht negativ gewertet werden. Das kann nicht oft genug wiederholt werden.
Auf Basis der Ermittlungsakte und ergänzt um Ihre Informationen, erarbeitet Ihr Anwalt für Strafrecht in Memmingen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. An dieser Stelle kann geklärt werden, ob man eine schriftliche Stellungnahme abgibt, ob man eine mündliche Vernehmung wünscht, ob Zeugen benannt werden oder man besser keine Angaben macht. Rechtsanwalt Hamm bespricht mit Ihnen ausführlich welches Vorgehen welchen Vor- und Nachteil hat.
Jeder Fall ist anders, einen „Anzug von der Stange“, d.h. eine einheitliche Lösung, gibt es im Strafrecht nicht. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen beauftragen, nimmt er sich die Zeit, um mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie erhalten eine realistische und seriöse Einschätzung der Lage. Ziel ist es, in Ihrem Interesse so früh wie möglich auf die Entscheidung von Staatsanwaltschaft oder Gericht Einfluss zu nehmen.
Ohne Ihren Verteidiger werden Sie kaum das bestmögliche Ergebnis erreichen. Sie wissen weder welche Beweismittel vorliegen noch wie diese zusammenhängen und wie sich das weitere Verfahren entwickeln kann. Damit kennen Sie den möglichen Ausgang nicht. Wie sollen Sie dann wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Fahren Sie nicht blind über die Autobahn. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit. Lassen auch Sie sich vom Spezialisten im Strafrecht beraten und vertreten.
Zum Strafrecht gehören die Gesetze, in welchen eine bestimmte Verhaltensweise verboten wird. Ein Verstoß hiergegen hat eine Strafe zur Folge. Das kann eine Geldstrafe oder auch eine Gefängnisstrafe sein.
Strafvorschriften finden sich z.B.
Zum allgemeinen Strafrecht werden häufig die Strafvorschriften gezählt, die im Strafgesetzbuch (StGB) stehen. Dort findet sich die größte Zahl an Strafvorschriften.
Da Strafvorschriften häufig auch mit anderen Vorschriften aus dem Zivilrecht oder öffentlichen Recht in Zusammenhang stehen, ist es wichtig sich sofort mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen. Ihr Rechtsanwalt aus Memmingen kennt diese Zusammenhänge aus jahrelanger Erfahrung.
Neben dem Recht zu schweigen, ist das wichtigste Recht des Beschuldigten durch Akteneinsicht zu erfahren welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden für ihren Strafvorwurf haben. Geregelt ist dies in § 147 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO). Dort steht, dass der Verteidiger befugt ist, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
Nach Akteneinsicht kann der Verteidiger mit seinem Mandanten die aktuelle Beweislage besprechen und das weitere Vorgehen abstimmen. Anhand der Beweislage und seiner Erfahrung kann er beurteilen, wie sich das weitere Verfahren voraussichtlich entwickeln wird.
Ein Strafverfahren ohne Strafverteidiger zu betreiben, ist wie blind auf einer Autobahn zu fahren. Man weiß nicht in welche Richtung man sich selbst bewegt und wie schnell. Man weiß auch nicht ob sich weitere Beteiligte auf der Fahrbahn befinden (andere Beschuldigte oder Zeugen) und wie diese sich bewegen (deren Prozessverhalten). Man sieht auch nicht, ob unweit eine Ausfahrt ist, die man nehmen kann (das Verfahren durch eigenes Handeln zeitnah beendet werden könnte). Jeder Beschuldigte sollte daher so früh wie möglich einen Strafverteidiger einschalten.
In der Ausbildung hat jeder Jurist auch Strafrecht gelernt. Es bedeutet aber nicht, dass jeder Anwalt auch „Strafrecht kann“. Das theoretische Wissen aus dem Studium reicht bei weitem nicht, um Strafrecht zu beherrschen und ein guter Verteidiger zu sein. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer sowohl besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse nachgewiesen, die über die hinausgehen, welche ein Rechtsanwalt üblicherweise hat.
Darum sollte jeder Beschuldigte so früh wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger einschalten. Das gilt auch, wenn es um Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht oder Arbeitsstrafrecht geht.
Wer Strafverteidiger sein kann ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gemäß § 138 Abs. 1 StPO können Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Verteidiger gewählt werden.
Für einen Beschuldigten ist es natürlich nicht sinnvoll irgendeinen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer als Verteidiger zu wählen. Er sollte sich einen Rechtsanwalt suchen, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, der langjährige Erfahrung hat. Genau das bietet Ihnen Rechtsanwalt Hamm, Ihr Strafverteidiger in Memmingen.
Seine Aufgabe ist es dem Beschuldigten zur Seite zu stehen und dessen Rechte wahrzunehmen. Wenn nötig muss er diese Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten durchsetzen. Zu den Rechten gehören u. a.
Ist man mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, legt der Anwalt für seinen Mandanten Rechtsmittel ein. Dann wird die Entscheidung von einem weiteren Gericht überprüft.
Nach Akteneinsicht kann der Verteidiger mit seinem Mandanten die aktuelle Beweislage besprechen und das weitere Vorgehen abstimmen. Anhand der Beweislage und seiner Erfahrung kann er beurteilen, wie sich das weitere Verfahren voraussichtlich entwickeln wird. Auf dieser Basis wird eine Verteidigungsstrategie entworfen.
Ein guter Strafverteidiger ist wie ein Bergführer. Nach Akteneinsicht bespricht er mit seinem Mandanten die Beweislage und den möglichen weiteren Verfahrensablauf.
Wie ein Bergführer, kann er für seinen Mandanten abschätzen, ob ein Weg steil und steinig und deshalb gefährlich ist. Er kann aber auch sagen, dass die vom Mandanten gewählte Route möglicherweise so lange dauert, dass man auf ihr nicht zum Ziel kommt.
Entscheidend ist, dass er seinen Mandanten offen und ehrlich über die Chancen und Risiken des aktuellen Standes und des möglichen weiteren Verfahrens aufklärt. Nur so kann der Mandant entscheiden welchen Weg er gehen möchte. Genau das ist das Prinzip von Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen in der Kommunikation mit Ihnen.
Der Begriff „Strafverteidiger“ findet sich im Gesetz so nicht. Er ist auch rechtlich nicht geschützt. Strafverteidiger kann sich also jeder Anwalt nennen, der im Strafrecht tätig ist.
Fachanwalt für Strafrecht darf sich hingegen nur nennen, wem die Rechtsanwaltskammer diesen Titel verliehen hat. Voraussetzung ist, dass man sowohl spezielle theoretische Kenntnisse als auch eine Vielzahl praktischer Fälle nachgewiesen hat. Für den Fachanwalt für Strafrecht sind die detaillierten Voraussetzungen in den §§ 5 Abs. 1 f), 13 FAO geregelt.
Ein Beschuldigte kann zu jedem Zeitpunkt im Verfahren einen Verteidiger beauftragen. Dies ist in § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich geregelt. Man spricht von Wahlverteidigung, weil der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst ausgewählt hat.
Ein Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten, der bislang keinen Anwalt beauftragt hat, vom Gericht beigeordnet, wenn dies zur Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens erforderlich ist. Dies kann sogar gegen den Willen des Beschuldigten geschehen. Wann die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen, ist in § 140 StPO geregelt. Auf die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten kommt es nicht an!
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen das Gericht irgendeinen Rechtsanwalt beiordnet, dann melden Sie sich rasch bei Rechtsanwalt Hamm über die kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Rechtsanwalt darf sich jeder Jurist nennen, der das zweite juristische Staatsexamen bestanden und gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Damit ist aber noch nichts über die fachliche Qualifikation des Anwalts gesagt. Fliesenleger und Schreiner sind auch beides Handwerker.
Damit die Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verleiht, muss der Anwalt ausreichend Berufserfahrung haben. Er muss außerdem besondere theoretische Kenntnisse und auch vertiefte praktische Kenntnisse nachweisen. Außerdem muss er sich in dem Rechtsgebiet, in welchem er den Fachanwaltstitel hat, regelmäßig fortbilden.
Melden Sie sich also so schnell wie möglich bei Ihrem Spezialisten für Strafrecht. Zögern Sie nicht und holen Sie professionelle Hilfe an die Seite. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular und melden Sie sich bei Rechtsanwalt Hamm.
Nein. Die Kosten des Pflichtverteidigers werden zunächst von der Staatskasse übernommen. Wird man verurteilt, so hat man auch die Verfahrenskosten zu tragen. Zu diesen zählen auch die vom Staat verauslagten Pflichtverteidigergebühren.
Mit diesem Wissen ist es zu empfehlen möglichst früh selbst einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Einen Pflichtverteidiger bekomme ich immer dann, wenn aus rechtsstaatlicher Sicht die Beteiligung eines Strafverteidigers erforderlich ist. Die Einkommensverhältnisse des Mandaten spielen keine Rolle.
Die Pflichtverteidigung wird in der Strafprozessordnung als „Notwendige Verteidigung“ bezeichnet. Geregelt ist dies in § 140 StPO. Die wichtigsten Fälle der Pflichtverteidigung sind
In allen anderen Fällen muss der Beschuldigte selbst einen Anwalt beauftragen oder das Verfahren ohne Anwalt bestreiten. Die Erfahrung zeigt, dass dies nicht zu empfehlen ist. Melden Sie sich also gleich über das kostenlose Kontaktformular.
Betrug ist die Täuschung eines anderen, sodass dieser irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung vornimmt, die den Täter oder einen Dritten bereichert.
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und ob jeweils der Zusammenhang von Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung vorliegt, muss genau geprüft werden.
Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Anwalt für Strafrecht aus Memmingen beraten.
Die Erpressung ist eine Nötigung, mit dem Ziel einer Vermögensverfügung. Es muss also ein anderer mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden (wie bei der in § 240 StGB geregelten Nötigung) und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder andern ein Nachteil zugefügt werden, um den Täter oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Liegt ein besonders schwerer Fall vor, beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr.
Der Vorwurf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen, hilft Ihnen Rechtsanwalt Werner Hamm, wenn Ihnen Erpressung vorgeworfen wird. Melden Sie sich gleich über unser kostenloses Kontaktformular.
Nimmt man einem anderen etwas weg, begeht man einen Diebstahl. Setzt man hierzu Gewalt gegen eine Person ein oder droht mit einer Gefahr für Leib oder Leben, dann wird aus dem Diebstahl ein Raub. Dieser ist mit einer Freiheitsstrafe von 1 – 15 Jahren bedroht.
Hat man dabei eine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug dabei, ist das ein schwerer Raub. Die Mindeststrafe liegt bei 3 Jahren.
Wir die Waffe oder das gefährliche Werkzeug verwendet, dann liegt die Mindeststrafe bereits bei 5 Jahren.
Wenn Ihnen ein Raub vorgeworfen wird, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Jetzt ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig. Rechtsanwalt Hamm steht Ihnen hierfür über das kostenlose Kontaktformular kurzfristig zur Verfügung. Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich so schnell wie möglich.
Ihnen wird Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer vorgeworfen. Droht ein Fahrverbot oder ist der „Lappen“ ganz weg?
Im Strafverfahren ist es erforderlich fehlerhaft erhobenen Beweisen rechtzeitig zu widersprechen. Geschieht dies nicht, kann der Fehler nicht beanstandet werden. Drum lassen Sie sich am besten so schnell wie möglich von Ihrem Experten im Verkehrsrecht beraten und vertreten - nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie an.
Sie haben beim Ausparken am Supermarkt den Außenspiegel des benachbarten Fahrzeugs touchiert. Nicht so schlimm denken Sie und fahren davon. War das Unfallflucht? Als sie zuhause ankommen oder kurz nachdem Sie zuhause sind, steht die Polizei vor Ihrer Türe. Was tun Sie? Welche Folgen drohen seitens Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht. Machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass gegen strafrechtliche Vorwürfe im Verkehr nicht erfolgreich verteidigt werden kann. Im Strafverfahren ist es erforderlich fehlerhaft erhobenen Beweisen rechtzeitig zu widersprechen. Geschieht dies nicht, kann der Fehler nicht beanstandet werden. Drum lassen Sie sich am besten so schnell wie möglich von einem Experten im Verkehrsrecht beraten und vertreten.
Melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Werner Hamm – noch bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen. Schweigen Sie, solange Sie nicht mit uns gesprochen haben. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Memmingen, kann er die Tragweite etwaiger Angaben abschätzen und Sie beraten. Haben Sie erst Angaben gemacht, können die nur noch schwer korrigiert werden.
Verlieren Sie keine Zeit, holen Sie professionelle Hilfe an die Seite. Im ersten Gespräch klären wir, ob und in welcher Form wir für Sie tätig werden können. Diese Auskunft ist für Sie immer kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn wir Ihre Sache inhaltlich bearbeiten. Auch das besprechen wir mit Ihnen, damit Sie in der Lage sind sich zu entscheiden.
Zum Verkehrsstrafrecht werden alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gezählt. Nachfolgend geht es um die häufigsten Verstöße. Diese sind
die Trunkenheitsfahrt (Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gem. § 316 StGB);
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB);
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (allgemein als Unfallflucht bezeichnet gem. § 142 StGB);
fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB),
verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB);
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG);
Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflichtVG). Auch mit der Folge von Verkehrsverstößen befassen wir uns. Es stehen im Raum:
Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Wiedererteilung (§§ 69, 69a StGB),
ein Fahrverbot (§ 44 StGB) sowie
Punkte in Flensburg.
Genauso kümmern wir uns um die Löschung von Punkten in Flensburg. Dies erfolgt inzwischen nach festen Zeitabständen, abhängig von der Höhe der eingetragenen Punkte.
Rechtsanwalt Hamm kümmert sich um die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden. Viele fühlen sich allein gelassen oder unsicher und wissen nicht was zu tun ist. Als Experte im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere im Verkehrsstrafrecht, stellt sich Rechtsanwalt Hamm schützend vor Sie. Ziel ist es noch im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder sind Sie beim Fahrzeughalter mitversichert? Wir kümmern uns auch um die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, mit dem Ziel eine größtmögliche Erstattung für Sie zu erreichen.
Wer unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Ab 0,5 Promille liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € bis 1.500,00 € Geldbuße und einem Fahrverbot von 1 - 3 Monaten geahndet wird.
Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Memmingen hat sich Rechtsanwalt Hamm auf die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Er vertritt Sie, wenn Ihnen „Fahren unter Alkohol“ vorgeworfen wird.
Alkohol am Steuer ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Der Verlust des Führerscheins kann existenzvernichtend sein. Darum ist es so wichtig von Anfang an einen auf Straftaten im Straßenverkehr spezialisierten Anwalt zu beauftragen, wenn Ihnen Trunkenheit am Steuer gem. § 316 StGB vorgeworfen wird. Aus der Erfahrung mehrerer hundert Fälle im Verkehrsrecht, kann Ihnen Rechtsanwalt Hamm frühzeitig sagen welche Verteidigungsstrategie Erfolg verspricht und welche nicht.
Ist der Verlust des Führerscheins nicht abzuwenden, unterstützt er Sie dabei die Zeit ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten. Melden Sie sich gleich über unsere kostenfreie Anfrage, denn die schlechteste Nachricht ist: „Hätten Sie sich vor zwei Monaten schon gemeldet, hätten Sie den Führerschein zwei Monate früher zurück.“.
Kommen zur Alkoholisierung weitere Umstände hinzu, z. B. ein Überholen an unübersichtlicher Stelle, und werden hierbei andere gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, liegt eine nach § 315c StGB strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Das Gesetz sieht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Die gleiche Strafe gibt es für das Fahren unter Einfluss von Drogen oder wenn man aufgrund körperlicher Mängel (z. B. Unterzucker oder epileptischer Anfall) nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
Als Strafverteidiger im Verkehrsrecht prüfen wir für Sie, ob neben einer Alkoholisierung, der Beeinflussung durch Drogen oder einer Erkrankung die weiteren Voraussetzungen der Straßenverkehrsgefährdung vorliegen. Wichtig ist, dass Sie sich umgehend melden. Nutzen Sie die Möglichkeit und fragen sie kostenfrei an.
Die Unfallflucht ist ein sehr komplizierter Straftatbestand. Sie ist in § 142 StGB geregelt. Die Grundregel lautet: Wenn ich an einem Unfall beteiligt bin, muss ich vor Ort warten. Der Unfallbeteiligte muss die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der „Art seiner Beteiligung“ ermöglichen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand bereit war die Feststellungen zu treffen, so der Gesetzestext.
Wer trifft die Feststellungen?
Was muss ich jetzt genau vor Ort angeben? Muss ich z. B. sagen, dass ich gefahren bin?
Wie lange muss ich warten, wenn niemand kommt? Ab wann darf ich wegfahren?
Was heißt „angemessen“?
Muss ich danach noch etwas tun, wenn ich lange genug gewartet habe und dann gefahren bin?
Wer eine Unfallflucht begeht, der muss als Strafe wenigstens mit einer Geldstrafe rechnen. Für viele Betroffene entscheidender sind dagegen die Auswirkungen auf Führerschein und Fahrerlaubnis. Diese können existenzbedrohend sein.
Ihr Anwalt im Verkehrsrecht aus Memmingen wird diese Fragen mit Ihnen im Detail durchgehen und klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenfreie Anfrage zur Verfügung.
Nicht nur eine vorsätzlich, sondern bereits die Fahrlässige Körperverletzung ist gem. § 229 StGB strafbar. Dies kommt im Straßenverkehr schnell einmal vor, wenn sich der Unfallgegner oder ein Dritter verletzen. Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Memmingen weiß, dass die Staatsanwaltschaften hier teils drastische Strafen und ein deutliches Fahrverbot fordern. Die meisten wissen nicht, wie sie sich bei einem solchen Vorwurf verhalten sollen.
Wir helfen Ihnen dies zu verhindern oder zu reduzieren. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit und beauftragen Sie gleich Rechtsanwalt Hamm. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht aus Memmingen kümmert sich für Sie um die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden und setzt sich für eine Einstellung des Verfahrens ein.
Dieser Straftatbestand, der in § 315d StGB geregelt ist, wurde erst 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. In der Presse wird häufig von illegalem Kraftfahrzeugrennen oder dem „Raserparagrafen“ gesprochen. Ziel des Gesetzgebers war es illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen zu verhindern.
Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Bei Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen sowie fremden Sachen von bedeutendem Wert kann auch Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wird in diesen Fällen ein Mensch getötet oder eine schwere Gesundheitsschädigung bei einem anderen herbeigeführt bzw. eine große Zahl von Menschen an der Gesundheit geschädigt, so ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahren die Folge. Daneben kann das verwendete Kraftfahrzeug nach § 315f StGB eingezogen werden.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr vor. Den Fahrzeughalter kann der Vorwurf ebenfalls treffen, auch wenn er nicht selbst gefahren ist. Bei Firmen mit einem größeren Fuhrpark (z. B. Bauunternehmen oder Transportfirmen) trifft den Vorwurf häufig die Geschäftsleitung oder den Fuhrparkleiter.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch fahrlässig begangen werden, z. B. wenn das zulässige Gesamtgewicht die Grenze der eigenen Fahrerlaubnisklasse übersteigt. In diesem Fall steht immer noch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten im Raum. Weitere Folge ist mindestens ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Unbekannt ist häufig auch, dass in § 21 Abs. 3 StVG Fälle geregelt sind, in welchen das Fahrzeug eingezogen werden kann.
Die erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft entschieden. Melden Sie sich sofort, wenn Ihnen dieser Vorwurf gemacht wurde, damit wir so früh wie möglich die Verteidigung für Sie beginnen können. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit.
In § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) ist geregelt, dass mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bestraft wird, wer vorsätzlich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gebraucht, obwohl die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. Neben dem Fahrer kann der Strafvorwurf auch den Fahrzeughalter treffen, der den Gebrauch des Fahrzeugs gestattet hat.
Wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist auch hier geregelt, dass die Straftat fahrlässig begangen werden kann. Dann kann eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten verhängt werden. Dies kann für Geschäftsführer von Transportunternehmen oder Baufirmen mit einem größeren Fuhrpark schnell zum Problem werden. Bei einer Verurteilung wird auch mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Daneben wird in der Praxis ein Fahrverbot verhängt. Vielen ist die Regelung in § 6 Abs. 3 PflichtVG unbekannt. Danach kann bei einer vorsätzlichen Begehung sogar das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Wie Sie sehen, ist der Vorwurf nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Sie sollten stets Ihren Spezialisten im Verkehrsrecht in Memmingen beauftragen. Rechtsanwalt Hamm unterstützt Sie mit seiner Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen im Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie frühzeitig kostenlos Kontakt auf.
Meist hat die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Nach dem Gesetz soll dies bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und Vollrausch (wenn er sich auf eine der zuvor genannten Taten bezieht) die Folge sein. Aber auch in anderen Fällen kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung verbunden. Diese beträgt mindestens 6 Monate und bis zu 5 Jahre.
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Memmingen setzt sich für Sie ein, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder zu verkürzen. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktanfrage und melden Sie sich frühzeitig.
Liegt kein Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis vor und wird diese auch sonst nicht entzogen, kann im Strafverfahren gemäß § 44 StGB immer noch ein Fahrverbot verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots beträgt 1 bis 6 Monate.
Seit Mitte 2017 ist ein Zusammenhang der verurteilten Straftat zum Straßenverkehr nicht mehr nötig. Ein Fahrverbot kann seither auch angeordnet werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Vermeidung einer Haftstrafe erforderlich ist. Dieser Umstand ist vielen noch nicht bewusst. Ein Fahrverbot kann auch für die Familie den Ruin bedeuten, wenn hiervon der einzige Berufstätige betroffen ist.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Experten im Verkehrsstrafrecht auf. Hierfür können Sie gerne unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.
Abhängig vom Verfahrensausgang, werden bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten 1 - 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Die Merkregel ist grob Folgende:
1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße ab 60,00 €;
2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird;
2 Punkte: Verkehrsstraftaten, ohne Entzug der Fahrerlaubnis;
3 Punkte: Verkehrsstraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
Werden in Flensburg 8 Punkte erreicht, dann muss die Fahrerlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnis entziehen. Umgerechnet entspricht damit ein Punkt bereits 12,5 % der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist hierbei der jeweilige Tattag, auch wenn der Verstoß erst später festgestellt wird und Punkte dann erst eingetragen werden. Dies wird Tattagprinzip genannt.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Punkten in Flensburg? Wenn ja, nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit, um sich Unterstützung von ihrem Anwalt im Verkehrsrecht aus Memmingen zu holen.
Punkte in Flensburg werden gelöscht, wenn nach Rechtskraft folgende Dauer verstrichen ist:
2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt;
5,0 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten;
5,0 Jahre bei Straftaten mit 2 Punkten;
10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten.
Abhängig vom Punktestand, kann durch einen entsprechenden Kurs die Punkteanzahl reduziert werden.
Das Zusammenspiel von Entstehung und Löschung der Punkte kann sehr kompliziert werden. Als Fachmann im Bereich Verkehrsrecht in Memmingen, prüft Rechtsanwalt Hamm für Sie, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Er bespricht mit Ihnen auch, ob ein Punkteabbau in Ihrer Situation möglich ist und was Sie hierfür tun müssen. Hierfür steht Ihnen die kostenlose Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
Während für Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe verhängt werden kann, steht auf die in § 315c StGB geregelte Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Neben der Strafe handelt es sich um einen Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis. Zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängt das Gericht eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Diese liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Außerdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg Punkte (Link zur Frage Punkteeintrag!?!) eingetragen.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille Alkohol im Blut geführt wird. Die Folge sind eine Geldbuße, ein Fahrverbot sowie die Eintragung von Punkten in Flensburg.
Eine Straftat kann bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut vorliegen, wenn es deutliche Ausfallerscheinungen (z.B. Lallen, Torkeln, alkoholbedingte Fahrfehler) gibt. Man spricht von relativer Fahruntauglichkeit.
Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist man nach der Rechtsprechung absolut fahruntauglich. D. h., dass Ausfallerscheinungen keine Rolle mehr spielen. Dieser Grenzwert gilt für Kraftfahrzeuge.
Für Radfahrer liegt der Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille Alkohol im Blut.
Selbst wenn die Grenzwerte überschritten sind, spielt für die strafrechtliche Beurteilung auch eine Rolle, ob ein vorsätzliches oder nur ein fahrlässiges Handeln vorliegt. Entscheidend sind Ihre Angaben. Daher sollten Sie schweigen und sich so schnell wie möglich mit Rechtsanwalt Hamm in Verbindung setzen und nicht mit den Ermittlungsbehörden sprechen.
Nein. Eine geringe Menge Alkohol im Blut wird – Fahranfänger ausgenommen – akzeptiert. Strafrechtlich relevant wird es ab 0,3 Promille, wenn massive Ausfallerscheinungen (verwaschene Sprache, Lallen, Torkeln, alkoholbedingte Fahrfehler usw.) vorliegen. Dies wird relative Fahruntauglichkeit genannt. Ab 1,1 Promille liegt sog. absolute Fahruntauglichkeit vor. Ausfallerscheinungen spielen dann keine Rolle mehr. Je näher der Promillewert an der 1,1-Promillegrenze liegt, umso geringere Ausfallerscheinungen genügen für die relative Fahruntauglichkeit.
Ab 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es steht eine Geldbuße von 500,00 - 1.500.00 € im Raum. Ob es Ausfallerscheinungen gab (verwaschene Sprache, Lallen, Torkeln usw.) spielt keine Rolle. Geldbuße, Fahrverbot und Punkte in Flensburg sind die Folge.
In § 44 StGB sind die Voraussetzungen für ein strafrechtliches Fahrverbot geregelt. Bis ca. Mitte 2017 musste ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Straßenverkehr bestehen. Seither kann ein Fahrverbot auch verhängt werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich ist bzw. wenn hierdurch Haft vermieden werden kann.
Seit Mitte 2017 ist die Dauer des Fahrverbots von 1 - 3 Monaten auf bis zu 6 Monate ausgeweitet worden.
Weil auch ein Fahrverbot existenzvernichtende Folgen haben kann, empfehlen wir Ihnen so schnell wie möglich sich mit einem Experten im Verkehrsstrafrecht in Verbindung zu setzen. Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Rechtsanwalt Hamm. Gerne können Sie hierfür die kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt. Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, darf man kein Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis nötig ist, im Straßenverkehr führen. Man würde sich sonst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen und der Versicherungsschutz wäre gefährdet.
Rechtsanwalt Hamm bespricht mit Ihnen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum steht. Ist dieser nicht abzuwenden, klärt er mit Ihnen was getan werden muss, um zeitnah die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Um hier keine Zeit zu verlieren, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen.
Das ist abhängig vom Promillewert. Aber auch Vorfälle in der Vergangenheit können eine Rolle spielen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Verkehrsrecht berät Sie Rechtsanwalt Hamm, ob in Ihrem Fall mit der Anordnung der MPU zu rechnen ist und erläutert Ihnen worauf es dann ankommt.
Gemäß § 142 Abs. 1 StGB steht auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Für viele oft entscheidender ist, dass es sich bei der Unfallflucht um einen Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis handeln kann. Zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist verhängt, die mindestens 6 Monate und bis zu 5 Jahre betragen kann.
Darum ist es so wichtig sich von Beginn an durch einen spezialisierten Anwalt im Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Zögern Sie nicht und melden Sie sich bei Rechtsanwalt Hamm.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden der Gegenseite stets regulieren. Unter Umständen kann aber die Versicherung den von ihr bezahlten Betrag vom Versicherungsnehmer ganz oder teilweise zurückfordern. Liegt eine Obliegenheitspflichtverletzung vor, wozu die Unfallflucht zählt, steht diese Möglichkeit im Raum.
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht baut in vielen Fällen eine Rückforderung durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kennt Rechtsanwalt Hamm diese Zusammenhänge.
Der Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung entfällt rückwirkend, wenn die Unfallflucht rechtskräftig festgestellt wird. Damit ist die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht auch immer eine Verteidigung für den Erhalt des Versicherungsschutzes der Rechtsschutzversicherung.
Suchen Sie selbst nach einem Experten im Verkehrsstrafrecht, anstelle vorschnell der Empfehlung einer Versicherung, eines Vereins oder Verbandes zu folgen. Diese Empfehlenden verfolgen häufig eigene Interessen. Rechtsanwalt Hamm steht Ihnen hier unabhängig und vertrauensvoll zur Verfügung.
Hier ist es besonders wichtig, dass Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden oder Dritten machen. Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt im Verkehrsstrafrecht an, um sich beraten bzw. vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Hamm wird versuchen für Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu widerlegen.
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann es sich um einen Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis handeln. Parallel zum Entzug wird eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Sie beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre.
Bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung kann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragen.
Es ist daher wichtig sich so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht, wird Rechtsanwalt Hamm versuchen eine Verurteilung und einen Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Einerseits ist die Schadenshöhe dafür entscheiden, ob überhaupt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorliegt (Bagatellgrenze).
Ein Entzug der Fahrerlaubnis steht im Raum, wenn ein bedeutender Fremdschaden vorliegt. Problematisch ist, dass die Rechtsprechung bei der Festlegung des Wertes nicht einheitlich ist. Die Spanne liegt zwischen 1.100,00 € und 2.500,00 €. Wie Sie sehen, liegen die Beträge um mehr als das Doppelte auseinander.
Rechtsanwalt Hamm setzt sich für Sie ein, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte zu Ihren Gunsten vom höchstmöglichen Wert ausgehen.
Die Bagatellgrenze wird bei einem Betrag von ca. 25,00 - 50,00 € gesehen. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten sind irrelevant. Dass dieser Betrag bereits beim kleinsten Kratzer überschritten sein dürfte, liegt auf der Hand. Die Verteidigung darauf zu stützen, dass nur ein Bagatellschaden vorlag, ist häufig nicht zielführend.
Als Spezialist im Verkehrsstrafrecht kennt Rechtsanwalt Hamm die Punkte an welchen eine Verteidigung erfolgreich ansetzen kann. Melden Sie sich daher gleich und verlieren Sie keine Zeit, um sämtliche Verteidigungsansätze von Beginn an nutzen zu können.
Im Fahreignungsregister werden 1 - 3 Punkte eingetragen. 3 Punkte gibt es für Verkehrsstraftaten, bei welchen die Fahrerlaubnis entzogen wird. 2 Punkte sind fällig, bei Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird oder bei Verkehrsstraftaten, bei welchen die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. 1 Punkt fällt an, bei allen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 60,00 € oder mehr.
Vom Ausgang des Verfahrens ist nicht nur abhängig wie viele Punkte eingetragen werden, sondern auch wann die Punkte in Flensburg gelöscht (Link zur Frage Punkte in Flensburg?!?) werden.
Für Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gelten folgende Tilgungsfristen:
Die Kosten für die Verteidigung sind insbesondere abhängig vom konkreten Vorwurf und den im Raum stehenden Folgen (Geldstrafe / Entzug der Fahrerlaubnis / Fahrverbot). Anhand dieser Umstände bestimmt sich der Aufwand der Verteidigung, der auch für die Frage der Anwaltskosten entscheidend ist.
Versicherungen, Vereine und Verbände machen das nicht, weil sie die Qualität des empfohlenen Anwalts besonders schätzen. Die Sach- und Fachkunde des Anwalts ist für diese auch nicht überprüfbar. Rechtsschutzversicherungen haben mit vereinzelten Anwälten Vereinbarungen. Danach verpflichtet sich der Anwalt bei einer Empfehlung Gebühren nur in einer bestimmten Höhe abzurechnen. Auch Vereine und Verbände erwarten regelmäßig eine kostenfreie Beratung ihrer Mitglieder Beratung zu festen Sätzen. Was aber ist, wenn mehr Zeit für eine adäquate Bearbeitung erforderlich, das Honorar aber bereits aufgebraucht ist? Die Folge ist, dass auch wirtschaftliche Interessen die Verteidigung bestimmen können. Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.
Rechtsanwalt Hamm hat keine Vereinbarungen mit Versicherungen, Vereinen oder Verbänden. Nur so ist er unabhängig und es ist sichergestellt, dass allein Ihre Interessen Priorität haben. Gleichzeitig versuchen wir die finanzielle Belastung bei Ihnen so gering wie möglich zu halten. Hierfür besprechen wir mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Falls in weiteren Verfahrensabschnitten Kosten anfallen, werden wir diese mit Ihnen vorab besprechen. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt die Kostenkontrolle und können sich entscheiden, ob und wie weitergemacht wird.
Informieren Sie sich, bevor Sie einen Anwalt beauftragen und überlegen Sie in wessen Interesse gegebenenfalls eine Empfehlung ist.
Im Verkehrsstrafrecht erfolgt die Deckungszusage stets unter Rückforderungsvorbehalt. Das bedeutet, dass es vom Verfahrensausgang abhängt, ob die Versicherung am Ende zahlt oder nicht. Wird man wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung fordert dann die inzwischen an den Anwalt gezahlten Gebühren vom Mandanten zurück. Ein guter Strafverteidiger im Verkehrsrecht hat dies im Blick und versucht auch hierauf Einfluss zu nehmen.
Darum ist es zu empfehlen sich nicht nach der Empfehlung einer Versicherung, eines Vereins oder Verbandes zu richten, sondern den Spezialisten für Verkehrsstrafrecht selbst auszuwählen. Rechtsanwalt Hamm ist weder Mitglied in einem Verein oder Verband der Empfehlungen gegen reduzierte Anwaltsgebühren ausspricht. Er hat auch keine Kooperationsvereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung, um stets unabhängig zu sein.
Ihnen wird der Besitz von oder das Handel treiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen? Bei Ihnen wurde durchsucht und Drogen gefunden? Sie oder ein Familienangehöriger oder Bekannter wurden verhaftet, weil Sie etwas mit Drogenhandel zu tun haben sollen? Wenn ja, können hohe Strafen drohen. Hohe Haftstrafen sind im Betäubungsmittelstrafrecht keine Seltenheit. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an und holen sich Rechtsanwalt Werner Hamm, einen erfahrenen Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht aus Memmingen, an die Seite.
Statt darauf zu warten bis die Staatsanwaltschaft Sie anklagt oder Sie verurteilt werden, sollten Sie sich von Beginn an gegen die Vorwürfe wehren, um sich zu entlasten oder die Vorwürfe wenigstens zu reduzieren. Hierfür brauchen Sie aber die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Drogenstrafrecht, wie Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen. Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt besondere Verwertungsverbote, die oft nur dem spezialisierten Anwalt bekannt sind.
Als erfahrener Strafverteidiger aus Memmingen ist es das Ziel von Rechtsanwalt Hamm für jeden einzelnen Mandanten die für ihn beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm als Ihren Verteidiger gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen beauftragen, wird er:
Ihnen dabei helfen entlastende Umstände und Beweis herauszuarbeiten
Manchmal ist es das Beste, um eine Verurteilung abzuwenden, wenn man beweisen kann, dass man die vorgeworfene Straftat nicht begangen hat. Wenn Sie z. B. nachweisen können, dass Sie sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten haben, stehen die Chancen gut, dass eine Anklage abgewendet werden kann.
Zu belegen, dass Sie unschuldig sind, erfordert natürlich immer eine Vielzahl an Beweisen. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen beauftragen, wird er Sie dabei unterstützen die erforderlichen Beweise zusammenzustellen. In Abstimmung mit Ihnen, wird er Zeugen benennen und Überwachungsaufnahmen sichten sowie alles Erdenkliche tun, um Ihre Ausgangslage und den Ausgang Ihres Verfahrens günstig zu beeinflussen.
Ihre Rechte als Beschuldigter schützen
Die Ermittlungsbehörden müssen Ihre Rechte als Beschuldigter achten. So müssen sie Ihnen bereits bei der ersten Vernehmung sagen, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Sie müssen auch darauf hingewiesen werden, dass es Ihnen freisteht sich zu den Beschuldigungen zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Weiter müssen Sie darüber belehrt werden, dass Sie jederzeit, also auch schon vor Ihrer Vernehmung, einen von Ihnen gewählten Verteidiger befragen dürfen. Die Praxis zeigt, dass diese Rechte von den Polizeibeamten nicht immer gewahrt werden.
Rechtsanwalt Hamm ist darauf geschult und spezialisiert diese Gesetzesverletzungen zu erkennen. Hat sich ein Verstoß ergeben, werden wir diesen zur Sprache bringen, wenn Ihnen dies nützt. Führt der Verstoß zu einem Verwertungsverbot, weiß Rechtsanwalt Hamm wann und bis zu welchem Zeitpunkt er dies geltend machen muss, um Nachteile für Sie zu abzuwenden.
In Ihrem Namen mit Staatsanwaltschaft und Gericht verhandeln
Viele Fälle im Betäubungsmittelstrafrecht eignen sich dafür mit Staatsanwaltschaft und Gericht eine Verständigung zu treffen. Vielfach wird das auch als „Deal“ bezeichnet. Dabei wird ein Strafrahmen ausgehandelt innerhalb dessen die genaue Strafe schlussendlich gefunden wird. Dies bietet Mandanten frühzeitig eine Rechtssicherheit, was den Verfahrensausgang angeht.
Über die Jahre hinweg hat Rechtsanwalt Hamm schon in vielen geeigneten Fällen für seine Mandanten einen Strafrahmen ausgehandelt. Er weiß genau welche Punkte bei Staatsanwaltschaft und Gericht von Bedeutung sind, damit im Betäubungsmittelstrafrecht milde Strafen verhängt werden. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm als Ihren Strafverteidiger beauftragen, können Sie sich sicher sein bei Verständigungsgesprächen gut vertreten zu werden.
Möchten auch Sie, dass Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen Sie gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen verteidigt? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns online. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit, um Ihren Fall online oder in unserer Anwaltskanzlei in Memmingen ausführlich zu besprechen.
In Deutschland finden sich im Betäubungsmittelgesetz eine Vielzahl von Strafvorschriften, die den Anbau, Besitz, die Abgabe, Veräußerung, den Handel mit sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln unter Strafe stellen. In der Praxis sind Marihuana, Kokain, Heroin und Ecstasy die am häufigsten vorkommenden Betäubungsmittel. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Strafvorschriften im Betäubungsmittelstrafrecht und deren Strafhöhe:
§ 29 BtMG Drogenbesitz, Drogenhandel, Einfuhr & Ausfuhr von Betäubungsmitteln
In § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG sind die meisten Umgangsformen mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. So macht sich strafbar, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Wie Sie sehen ist die Strafvorschrift umfangreich und kompliziert. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Das Gericht hat die Möglichkeit von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigengebrauch und in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. In der Praxis wird hiervon aber – insbesondere in Bayern – häufig kein Gebrauch gemacht.
Nur wenn ein spezialisierter Verteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht hierauf ausdrücklich hinweist, sind Staatsanwaltschaften und Gericht bereit sich damit zu befassen.
§ 29a BtMG
Mit Freiheitsstrafe von 1 - 15 Jahren wird gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1BtMG bestraft, wer als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt, dieser verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt. Genauso wird nach Nr. 2 bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt, abgibt oder besitzt.
Ob eine „nicht geringe Menge“ vorliegt, ist vom Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels abhängig. Die Rechtsprechung hat für die allermeisten Drogen inzwischen einen individuellen Grenzwert festgelegt. Damit können manchmal nur ein paar Gramm den Ausschlag geben, ob noch eine Geldstrafe oder nur eine Freiheitsstrafe möglich ist.
§ 30 BtMG
Mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt und dabei Mitglied einer Bande ist, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Ebenfalls mindestens 2 Jahre Gefängnis drohen, wenn im oben genannten Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG der Täter gewerbsmäßig handelt. Kommt ein anderer durch die Abgabe, die Verabreichung oder die zum unmittelbaren Verbrauch überlassen Betäubungsmittel leichtfertig zu Tode, steht ebenfalls Freiheitsstrafe von wenigstens 2 Jahren im Raum. Dasselbe gilt, wenn Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt werden.
Ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, ist keine Bewährung mehr möglich. In diesen Fällen wird von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren häufig bereits ein Haftbefehl bei Gericht beantragt.
§ 30a BtMG
Mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe sind zu verhängen, wenn der Täter Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt oder sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Dasselbe gilt, wenn der Täter über 21 Jahre alt ist und eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, sie ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in Verkehr zu bringen oder eine dieser Verhandlungen zu fördern. Ist eine Schusswaffe oder ein sonstiger Gegenstand, der nach seiner Art zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, beim Umgang mit Betäubungsmitteln im Spiel, drohen ebenfalls mindestens 5 Jahre Gefängnis.
In seiner Anwaltskanzlei in Memmingen, hat sich Rechtsanwalt Hamm unter anderem auf die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert. Egal welcher Vorwurf Ihnen im Zusammenhang mit Drogen gemacht wird, haben Sie mit Rechtsanwalt Hamm einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite. Er berät sie auch über Folgen und Konsequenzen außerhalb des Strafrechts, wie zum Beispiel im Fahrerlaubnisrecht.
Wer in Memmingen und Umgebung, aber auch deutschlandweit, mit Vorwürfen im Betäubungsmittelstrafrecht konfrontiert wird, weiß, dass er nur anrufen muss, damit ihm Rechtsanwalt Hamm zur Seite steht. Er verteidigt seit Jahren, wenn es um die Vorwürfe von Drogenbesitz und Drogenhandel geht.
Möchten auch Sie, dass Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen Ihnen eine Einschätzung in Ihrem Fall gibt oder Sie gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen verteidigt, dann rufen Sie gleich an oder nehmen Sie online Kontakt auf. Unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit steht Ihnen zur Verfügung, um noch heute einen Online-Termin oder einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Memmingen zu vereinbaren. Dann können wir Ihren Fall ausführlich besprechen.
Zum Betäubungsmittelstrafrecht werden alle Delikte gezählt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Hierbei kann es um den Besitz, die Abgabe, die Veräußerung aber auch den Handel mit Drogen gehen. Die Grundlagen für den Umgang mit Betäubungsmitteln und auch die Strafvorschriften zum Betäubungsmittelstrafrecht sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.
Wer mit Drogen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Strafhöhe ist teils abhängig von der begangenen Handlung, aber auch vom Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels. Hier können wenige Gramm einen ganz entscheidenden Unterschied machen.
Darum sollten Sie frühzeitig einen auf die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen steht Ihnen hierfür mit seiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit der Kontaktaufnahme.
Für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht das Gesetz wenigstens eine Geldstrafe vor. In verschiedenen Konstellationen kann die Mindeststrafe aber auch 1 Jahr, 2 Jahre oder sogar 5 Jahre betragen. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren.
Holen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe und melden Sie sich bei Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, wenn es um Betäubungsmittelstrafrecht geht.
Der Konsum von Betäubungsmitteln selbst ist straflos. Um Betäubungsmittel konsumieren zu können ist es fast immer denklogisch erforderlich, dass man die Betäubungsmittel wenigstens besessen hat. Häufig wird dies von den Ermittlungsbehörden einfach unterstellt, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.
Die geringe Menge Betäubungsmittel ist im Betäubungsmittelgesetz deshalb von Bedeutung, weil Staatsanwaltschaft oder Gericht gemäß § 31a BtMG von einer Strafverfolgung absehen können, wenn nur eine Straftat nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG vorliegt. Entscheidend ist der Wirkstoffgehalt und nicht das Bruttogewicht. Wann eine „geringe Menge“ vorliegt, ist abhängig vom jeweiligen Betäubungsmittel. Die Rechtsprechung hat unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.
Rechtsanwalt Hamm, Ihr Anwalt für Strafrecht aus Memmingen, wird auch in Ihrem Verfahren prüfen, ob die Voraussetzungen von § 31a BtMG vorliegen. Hierfür ist erforderlich, dass Sie uns frühzeitig beauftragen. Gerne können Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen, um einen Online-Termin oder eine Besprechung in der Anwaltskanzlei in Memmingen zu vereinbaren.
Wirtschaftsstraftaten sind regelmäßig gewaltfrei. Deshalb wird Wirtschaftskriminalität in der Öffentlichkeit als nicht so schwerwiegend angesehen. Staatsanwaltschaften und Gerichte teilen diese Ansicht natürlich nicht. Wird jemand wegen einer Wirtschaftsstraftat verurteilt, hat dies fast immer eine harte Strafe zur Folge. Wirtschaftliche Folgen für die Firma sind die Regel. Holen Sie sich gleich professionelle Hilfe vom spezialisierten Fachanwalt. Rufen Sie an oder nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Werden Sie mit Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert, sollten Sie alles dafür tun, damit es nicht zu einer Anklage oder gar Verurteilung kommt. Als erfahrener Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen hilft Ihnen Rechtsanwalt Hamm dies zu verhindern.
Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen sind im Wirtschaftsstrafrecht überdurchschnittlich häufig. Stehen größere Summen im Raum, zögert die Staatsanwaltschaft nicht einen Haftbefehl zu beantragen. In diesen Fällen ist Rechtsanwalt Hamm unter der Notrufnummer 08331 / 78515-99 auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Wichtig: Egal welcher Vorwurf im Raum steht, machen sie zunächst von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktaufnahme und holen Sie sich frühzeitig Hilfe von Ihrem Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen.
Als spezialisierter Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen, berät, vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Hamm deutschlandweit in allen Instanzen. Hierbei kümmert er sich sowohl um Unternehmen als auch um Einzelpersonen, wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Manager, Prokuristen oder leitende Angestellte. Oft versuchen Vertragspartner oder Konkurrenten durch Strafanzeigen bei den hochspezialisierten Staatsanwaltschaften zusätzlich Druck auszuüben, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Unternehmensleitung wird dann mit dem Strafvorwurf konfrontiert.
In vielen Fällen sind mehrere Personen des Unternehmens betroffen. Um möglichen Schaden von diesen und dem arbeitgebenden Unternehmen abzuwenden, ist eine frühzeitige Koordination der Verteidiger untereinander besonders wichtig.
Wirtschaftsstrafverfahren sind meist komplex. Dies liegt vor allem an den immer komplizierter werdenden rechtlichen Regelungen. Die Grenzen im Wirtschaftsrecht und Wettbewerb, was noch erlaubt und was schon verboten und damit strafbar ist, sind häufig fließend. Als erfahrener Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen prüft Rechtsanwalt Hamm zunächst, ob das, was Ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich strafbar ist. Er wird für Sie alles daran setzten die Erhebung einer Anklage und die Durchführung der Hauptverhandlung zu verhindern.
Als erfahrener Strafverteidiger in Memmingen ist Rechtsanwalt Hamm der Ansicht, dass jeder, dem ein wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, eine energische Verteidigung braucht. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird er:
Sie durch Ihren Fall führen
Oft fühlen sich Personen, die strafrechtlich verfolgt werden, verloren, verwirrt und ängstlich. Diese Gefühle kommen daher, dass sie mit dem System der Strafjustiz nicht vertraut sind. Sie wissen nicht, was sie in den einzelnen Abschnitten des Verfahrens erwartet.
Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragenden, hilft er Ihnen, sich im Verfahren wohler zu fühlen, indem er es Ihnen frühzeitig erklärt. Wenn Sie besorgt und unsicher sind, erhalten Sie von uns die nötigen Informationen, um wieder auf Kurs zu kommen. Verlassen Sie sich darauf, wir stehen an Ihrer Seite.
Mit Experten zusammenarbeiten, die Ihnen bei Ihrem Fall helfen können
Die Ermittlungsbehörden haben in ihren Reihen eine Vielzahl von Experten, welche in Anspruch genommen werden, um Ihnen eine strafrechtliche Verfehlung nachzuweisen. Natürlich kann die Staatsanwaltschaft auch externe Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie selbst nicht über das Fachwissen verfügt. Für die Gerichte gilt das gleiche.
Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm im Wirtschaftsstrafrecht mandatieren, wird er mit Ihnen, wenn nötig ein eigenes Verteidigungsteam zusammenstellen oder Experten hinzuziehen. Fachliche Expertise sowie vertiefte Kenntnisse im Strafprozessrecht sind häufig der Schlüssel zum Erfolg. Nur so ist es möglich den hochspezialisierten Staatsanwälten und Richtern in den Wirtschaftsabteilungen auf Augenhöhe zu begegnen. Mit diesen Experten analysieren wir Ihren Fall und decken Schwachpunkte in der Argumentation oder den Beweismitteln auf. Nur so kann den Ermittlungsansätzen der Staatsanwaltschaft oder der Argumentation von Gerichten erfolgversprechend begegnet werden.
Beweismittel von Staatsanwaltschaft und Gericht detailliert und akribisch prüfen
Maßnahmen der Ermittlungsbehörden können für den Beschuldigten, das Unternehmen und deren Angestellte existenzvernichtende Folgen haben. Eine Fortsetzung der Arbeit ist von heute auf morgen in vielen Unternehmen nicht mehr möglich, wenn bei einer Durchsuchung Computer und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt oder Bankkonten eingefroren werden.
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt immer voraus, dass der gesamte Sachverhalt vollständig erfasst wird. Dies benötigt Zeit und entsprechende Kenntnisse des Verteidigers sowohl in theoretischer wie praktischer Hinsicht.
Darum ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Beweismitteln vertraut zu machen und diese kritisch zu prüfen. Kleinste Änderungen im Sachverhalt können sich entscheidend auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken. Machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass die Ermittlungsbehörden oder Geriche den Sachverhalt schon richtig ermitteln werden.
Falls nötig auf die Strafhöhe Einfluss nehmen
Hat die Prüfung der Ermittlungsakte und Beweismittel ergeben, dass eine Verurteilung nicht zu verhindern ist, werden wir alles daran setzen, dass die Strafe so milde als möglich ausfällt. Auch hierfür können einzelne Umstände des Sachverhalts eine ganz erhebliche Bedeutung haben.
Wenn sich Ihr Verfahren dafür eignet, kann mit Staatsanwaltschaft und Gericht auch eine Verständigung getroffen werden. So ist der Ausgang frühzeitig planbar und vorhersehbar.
Die Verteidigung gegen Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht setzt Kenntnisse im Strafprozessrecht voraus, die jeder Fachanwalt für Strafrecht haben sollte. Häufig liegt die Lösung zu einer erfolgreichen Verteidigung in der gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder insolvenzrechtlichen Bewertung des Sachverhalts. Die Bewertung von Polizei und Staatsanwaltschaft unkritisch zu übernehmen und darauf die Strafverteidigung aufzubauen, kann fatale Folgen haben – für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Entscheidend ist es stets von Beginn an einen fachlich versierten Strafverteidiger einzuschalten. Mit seiner Spezialisierung und jahrelangen Erfahrung betreut Rechtsanwalt Hamm nicht nur größere Unternehmen, sondern auch mittelständische Firmen und Einzelunternehmer. Möchten Sie, dass Ihnen ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht dabei hilft, sich gegen strafrechtliche Vorwürfe oder eine Anklage zu wehren? Dann zögern Sie bitte nicht, sich an Rechtsanwalt Hamm zu wenden und eine erste Beratung zu vereinbaren. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular. Melden Sie sich so schnell wie möglich und machen Sie bis dahin von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch.
Eine Definition von „Wirtschaftsstrafrecht“ gibt es nicht. Hierunter werden alle Straftatbestände verstanden, die in Verbindung zum Wirtschaftsleben stehen. Dazu gehören z. B.:
Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden die handelnden Personen oder das Unternehmen mit Maßnahmen der Einziehung und Vermögensabschöpfung konfrontiert. Dies kann auch im Ermittlungsverfahren erfolgen.
Das ist doch Betrug! Hört man in Gesprächen häufig. Oft liegt ein Handeln vor, bei dem ein anderer getäuscht wird, wenn dieser Satz fällt. Ob aber wirklich ein Betrug vorliegt, wie er in § 263 StGB geregelt ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Vom Tatbestand des Betruges geschützt wird fremdes Vermögen. Ändert sich in den Vermögensverhältnissen nichts, liegt trotz Täuschung kein Betrug vor. Von dieser Grundregel gibt es aber in verschiedenen Normen wieder Sonderregeln oder die Rechtsprechung hat Abwandlungen hervorgebracht. Für den in § 264 StGB geregelten Subventionsbetrug genügt es beispielsweise, wenn der Subventionsbetrag nicht im Sinne des Subventionszwecks verwendet wird.
Nicht jedes fehlgeschlagene Rechtsgeschäft erfüllt den Tatbestand des Betruges. Es ist auch nicht jede Täuschung, die zu einem Schaden führt, ein Betrug. Auf der anderen Seite führen nachträgliche Zahlungen nicht dazu, dass ein begangener Betrug rückwirkend entfällt. Im geschäftlichen Verkehr stellen sich vielfach auch noch Fragen dazu, ob Ansprüche auf Gegenleistungen bestehen und in welcher Höhe, denn hiervon hängt es ab, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist.
Für den „normalen“ Betrug sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Nehmen Sie den Vorwurf ernst. Als Geschäftsführer sind Sie bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr für die Dauer von fünf Jahren „gesperrt“.
Als erfahrener Anwalt im Unternehmensstrafrecht aus Memmingen, unterstützt Rechtsanwalt Hamm Sie, wenn Ihnen ein Betrug vorgeworfen wird, egal ob es sich um Computerbetrug, Kreditbetrug, Kapitalanlagebetrug, Subventionsbetrug oder Versicherungsmissbrauch handelt. Lassen Sie sich frühzeitig vom Fachanwalt für Strafrecht vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen, wenn Sie Fragen hierzu haben.
Ihnen wird Untreue vorgeworfen? Als Geschäftsführer oder leitender Angestellter haben Sie regelmäßig Entscheidungen zu treffen, welche die Finanzen des Unternehmens angehen. Jetzt sollen Sie das Vermögen des Unternehmens geschädigt haben. Nicht jedes Handeln, das beim Unternehmen zu einem Vermögensverlust führt stellt eine strafbare Untreue dar.
Beauftragen Sie frühzeitig einen versierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Als Strafverteidiger aus Memmingen hat Rechtsanwalt Hamm Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen. Er wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass unternehmerisches Risiko nicht nachträglich fälschlich als strafbare Untreue zu Ihren Lasten gewertet wird. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig melden. Nur so können die Weichen im Ermittlungsverfahren bereits richtig gestellt werden. Nehmen Sie kostenlos Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten und vertreten.
Neidische Mitbewerber erstatten fast genauso häufig Strafanzeige wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, wie ehemalige Subunternehmer. Vielfach kommt der Straftatbestand auch dann auf, wenn Unternehmen in Schieflage geraten und ihre Ausgaben in der falschen Reihenfolge begleichen.
Um diesen Vorwürfen erfolgreich begegnen zu können, sind vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht und auch im Sozialversicherungsrecht erforderlich. Vom unkundigen Verteidiger werden die Annahmen und Berechnungen der Ermittlungsbehörden oft unkritisch übernommen. Damit gehen aber ganz wesentliche Verteidigungsansätze verloren, bis hin zu einem möglichen Freispruch. Holen Sie sich Expertenrat.
Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen vertreten, wenn Ihnen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen wird. Idealerweise gelingt es die Erhebung der Anklage oder die Hauptverhandlung zu verhindern. Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Hamm und nehmen Sie kostenlos Kontakt auf.
Wenn eine Firma in Schieflage gerät, drohen neben finanziellen Problemen häufig auch strafrechtliche. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zum Vorwurf von Bilanz- oder Bankrottdelikten. Hat sich das Unternehmen gerade erst erholt, kann es von den Vorwürfen umgehend wieder ausgebremst werden.
Als spezialisierte Kanzlei im Wirtschaftsstrafecht aus Memmingen, helfen wir Ihnen die Vorwürfe abzuwehren. Damit Sie und Ihr Unternehmen nach stürmischen Zeiten weiter in ruhigem Fahrwasser bleiben. Wichtig ist dabei, dass Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe holen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Einst fragte der damalige bayerische Ministerpräsident Max Streibl: „Freunde zu haben, ist das eine Schande bei uns in der CSU?“ und grüßte mit „Saludos Amigos!“.
Von Staatsanwaltschaften und Polizei sowie den zuständigen Gerichten werden Verbindungen von Unternehmen untereinander oder zwischen Politik und Wirtschaft weit weniger humorvoll gesehen. Die Zeiten, in welchen es zum guten Ton gehörte sich einen Obolus bei Unternehmen hinzuzuverdienen, gehören längst der Vergangenheit an.
Beschuldigte werden von Vorwürfen der Bestechung und Korruption häufig überrascht. Meist haben sie nicht im Entferntesten daran gedacht etwas Verbotenes zu tun und dass ihr Handeln als Bestechung angesehen werden könnte. Kommen derartige Vorwürfe an die Öffentlichkeit, ist der Imageschaden für Person und Unternehmen immens – selbst wenn sich die Vorwürfe nachträglich als falsch oder weit weniger schwerwiegend darstellten.
Umso wichtiger ist es bereits frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen. Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen hilft Ihnen als versierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht dabei die Vorwürfe abzuwehren und eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Melden Sie sich rasch über unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit, denn je mehr Zeit bleibt, umso größer sind die Chancen die Vorwürfe zu entkräften oder zu minimieren.
Oft sind es enttäuschte Vertragspartner oder ehemalige Angestellte, die Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erstatten. Sie versuchen auf diesem Weg eine persönliche Haftung der Unternehmensleitung zu erreichen oder Druck aufzubauen, um doch noch an Geld zu kommen. Daneben wird jedes bei Gericht eröffnete Insolvenzverfahren automatisch von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung setzt zum einen umfangreiche strafrechtliche und strafprozessuale Kenntnisse voraus. Zum anderen ist ein vertieftes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge nötig, um erfolgreich verteidigen zu können. Das Insolvenzrecht hat auch noch Besonderheiten was Verwertungsverbote von Angaben der Beschuldigten angeht.
Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen. Nutzen sie frühzeitig die Möglichkeit der kostenlosen Kontaktaufnahme, um die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.
Das Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen kann auch Folgen für das Unternehmen haben.
Seit Mitte 2017 ist das Recht der Einziehung im Strafgesetzbuch reformiert worden. Unternehmen finden sich seither viel häufiger in Situationen, dass Ermittlungsbehörden oder Gerichte von ihnen mögliche Taterträge zurückverlangen. Bereits im Ermittlungsverfahren und noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung, kann die Staatsanwaltschaft vermögenssichernde Maßnahmen ergreifen. Dies ist häufig mit der Beschlagnahme von Konten oder Wertgegenständen verbunden. Unternehmen können hierdurch in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Mit unserer Expertise im Wirtschaftsstrafrecht werden wir für Einzelpersonen tätig, welchen ein bußgeld- oder strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Genauso beauftragen uns Unternehmen, um eine Vermögensabschöpfung zu verhindern oder zu minimieren. Wenn auch Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Verteidigers in Wirtschaftsstrafsachen setzen wollen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.
Seit einigen Jahren ist das Wort „Compliance“ in aller Munde. Hierunter versteht man die Rechtstreue bzw. Regelkonformität. Die Unternehmensleitung verpflichtet sich also, für die Einhaltung bindender Bestimmungen im Unternehmen zu sorgen. Große Unternehmen haben inzwischen Compliance Abteilungen eingerichtet. In mittelständischen oder kleineren Betrieben ist dies wirtschaftlich häufig nicht möglich. Kommt es zu Verstößen, wird die Frage nach Compliance-Maßnahmen gleichwohl gestellt.
Rechtsanwalt Werner Hamm unterstützt mittelständische und kleinere Betriebe sowie Einzelunternehmer bei der Entwicklung von Compliance-Maßnahmen. Haben Sie hierzu Fragen, dann sprechen Sie uns gerne an.
Sie sind der Meinung Sie oder Ihr Unternehmen wurden Opfer einer Wirtschaftsstraftat? Sie möchten Strafanzeige erstatten, wissen aber nicht was zu tun und zu beachten ist? Wir klären mit Ihnen zunächst die Umstände und Hintergründe ab. Außerdem besprechen wir mögliche Folgen einer Anzeige außerhalb des Strafrechts, die es vorab zu bedenken gilt. Wir erörtern mit Ihnen welche Möglichkeiten es im Strafrecht gibt, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Haben die Ermittlungsbehörden beim Schädiger bereits Gelder oder Wertgegenstände arrestiert, erklären wir Ihnen was zu tun ist, um Ihr Geld oder Ihre Sachen zurückzubekommen.
Holen Sie sich noch heute den Profi an die Seite. Verlieren Sie keine Zeit und nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Eine Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht existiert nicht. Hierunter werden alle Straftaten verstanden, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und teils auch Arbeitsrecht stehen.
Ein Teil der Strafgesetze finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), insbesondre im Bereich der Vermögensdelikte Korruptionsdelikte
Auch in anderen Gesetzen, wie der Insolvenzordnung oder dem Arbeitszeitgesetz finden sich Strafnormen, die dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind.
Im Zusammenhang mit Unternehmen werden als Compliance die Maßnahmen bezeichnet, die vorgenommen werden um einerseits für eine rechtskonforme Führung der Geschäfte durch das Unternehmen und andererseits für das erforderliche Verhalten der Mitarbeiter zu sorgen.
Wurden in der Vergangenheit Verstöße festgestellt und werden seitens des Unternehmens keine Vorkehrungen getroffen, um dies abzustellen, kann dieses Unterlassen Konsequenzen für Unternehmer und Unternehmen haben. Die Folge können höhere Geldbußen sein. In einigen Fällen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass beharrliche Verstöße aus einem Bußgeldtatbestand einen Strafvorwurf machen.
Während größere Firmen bereits eigene Complianceabteilungen haben, können sich mittelständische oder kleinere Unternehmen diese aus finanziellen Gründen nicht leisten.
Seitens der Ermittlungsbehörden wird gleichwohl erwartet, dass selbst der Einzelunternehmer Compliancemaßnahmen ergriffen hat. Aus dem Fehlen werden häufig negative Konsequenzen abgeleitet – ob zu Recht oder zu Unrecht, sei zunächst einmal dahingestellt. Strafen und Bußgelder sind die Folge – vom Imageschaden für das Unternehmen ganz abgesehen.
Sie wollen Ihr Unternehmen darauf einstellen und vorbeugend Compliancemaßnahmen installieren, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dies für Ihre Firma umzusetzen.
Steuerstraftaten, allgemein auch Steuerbetrug genannt, sind schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Prominente Beispiele aus Fußball und Tennis zeigen, dass die Strafe für Steuerhinterziehung auch Gefängnis sein kann. Häufig werden Mandanten erstmals im Rahmen einer Durchsuchung mit Vorwürfen aus dem Steuerstrafrecht konfrontiert. Sie sind ins Visier der Steuerfahndung geraten? Jetzt ist es entscheidend, so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der sich auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung spezialisiert hat. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Rechtsanwalt Hamm steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht kompetent im Steuerstrafrecht zur Seite. Einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht gibt es zwar nicht, aber Rechtsanwalt Hamm wurde von der Deutsche Anwaltakademie als einem der ersten Anwälte im schwäbischen Raum der Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ verliehen. Im Falle von Durchsuchungen oder gar Verhaftung wählen Sie die Notrufnummer 08331 / 78515-99.
fachlich auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei
24/7 Notrufnummer (Durchsuchung / Verhaftung) 08331 7851599
Vertretung bei entdeckter Steuerhinterziehung
Verteidigung und Vertretung im gesamten Steuerstrafverfahren
Erstattung von Selbstanzeigen – Vertretung bei unentdeckter Steuerhinterziehung
kurzfristige Terminvergabe
Vertretung und Verteidigung deutschlandweit
Welche Verteidigungsstrategie zielführend ist, bestimmt sich primär danach welche Beweismittel die Steuerfahndung hat. Dies erfordert eine umfangreiche Aufklärung des Sachverhalts und die richtige steuerrechtliche Bewertung.
Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird er für Sie
Vernehmungstermine zunächst absagen,
Akteneinsicht beantragen,
Maßnahmen der Steuerfahndung überprüfen (zum Beispiel Durchsuchung von Büro- und Wohnräumen, Sicherstellung und Beschlagnahme),
eine schriftliche Stellungnahme zum Vorwurf erarbeiten,
notfalls eine mündliche Vernehmung vorbereiten,
der Verwertung fehlerhaft gewonnener Beweise widersprechen,
Haftbeschwerde einlegen,
mündliche Haftprüfung beantragen,
Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen,
die Verteidigung in der Hauptverhandlung übernehmen,
Berufung oder Revision einlegen.
Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit. Je früher Sie einen Experten im Steuerstrafrecht einschalten, umso besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten.
Zum Steuerstrafrecht gehören alle Gesetze und Vorschriften in welchen Verstöße gegen deutsche Steuergesetze mit Strafe oder Geldbuße geahndet werden. Dabei sind Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu unterscheiden.
Zu den Steuerstraftaten gehören:
Steuerhinterziehung gem. § 370 AO,
Bannbruch gem. § 372 AO,
gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel gem. § 373 AO,
Steuerhehlerei gem. § 374 AO.
Steuerordnungswidrigkeiten sind:
leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO,
Steuergefährdung gem. § 379 AO,
Gefährdung von Abzugssteuern gem. § 380 AO,
Verbrauchersteuergefährdung gem. § 381 AO,
Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 AO,
Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gem. § 383 AO.
Ausgangspunkt ist stets ein Anfangsverdacht bei den Ermittlungsbehörden. In der Praxis am häufigsten sind Anzeigen Dritter, die Ergebnisse einer Betriebsprüfung, Kontrollmitteilungen oder eine Selbstanzeige. Auch die fehlende Abgabe von Steuererklärungen kann einen Anfangsverdacht auslösen.
In vielen Fällen werden die Ermittlungen von der Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt (dies entspricht der Staatsanwaltschaft) geleitet. Die einzelnen Ermittlungsverhandlungen (Zeugenvernehmungen, Durchsuchungen, usw.) werden von der Steuerfahndung (entspricht der Polizei) vorgenommen. Unter bestimmten Umständen muss die Bußgeld- und Strafsachenstelle den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abgeben, zum Beispiel wenn gleichzeitig Straftaten außerhalb des Steuerstrafrechts verwirklicht werden.
Dem Beschuldigten ist die Einleitung des Verfahrens bekanntzugeben. Häufig erhält der diese Mitteilung per Post. In einigen Fällen erfährt der Beschuldigte aber auch erst im Rahmen einer Durchsuchung von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn. Nun sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt im Steuerstrafrecht eingeschaltet werden.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Behörde, wie mit dem Verfahren weiter umgegangen wird. In Betracht kommen
eine Einstellung, weil der Vorwurf entkräftet werden konnte,
eine Einstellung wegen Geringfügigkeit,
eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage,
der Antrag an das Amtsgericht einen Strafbefehl zu erlassen oder
die Erhebung einer Anklage.
Wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt sowie im Falle der Anklageerhebung, wird eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt. Diese kann mit einer Verurteilung oder einem Freispruch enden. In manchen Fällen wird das Verfahren auch noch bei Gericht gegen Zahlung einer Auflage eingestellt.
Wichtig ist es so früh wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen, um eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu verhindern. Selbst bei einem Freispruch besteht immer noch die Gefahr eines Imageschadens für den Betroffenen und das Unternehmen. Wenn auch Sie die Verhinderung der Hauptverhandlung wünschen, steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen mit seiner fachlichen Kompetenz zur Seite.
Eine steigende Anzahl von Fällen wird nicht mehr nur beim Finanzamt erledigt, sondern geht zu Gericht. Dort sitzen dem Betroffenen und seinem Anwalt spezialisierte Staatsanwälte und Richter aus den Wirtschaftsstrafabteilungen gegenüber. Die wenigsten Fachanwälte für Steuerrecht beherrschen auch das Strafprozessrecht. Steuerberater werden vom Gericht häufig nicht als alleinige Verteidiger zugelassen. Ob möglicherweise ein Verwertungsverbot vorliegt, wie und in welcher Form dies bis wann spätestens geltend gemacht werden muss, ist vielen nicht bekannt. Dadurch können wesentliche Verteidigungsansätze verloren gehen. Am besten werden diese Punkte bereits im Ermittlungsverfahren thematisiert, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Deshalb empfiehlt es sich einen Spezialisten zuzuziehen. Idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht und gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht. Als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) in Memmingen steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm auch als Ergänzung in Ihrem Verteidiger-Team für strafprozessuale Sachverhalte zur Verfügung und unterstützt Ihren bisherigen Anwalt oder Steuerberater. Am besten sollte dies von Beginn an erfolgen.
Wenn auch Sie eine umfassende Verteidigung im Steuerstrafrecht wünschen, nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Hamm beraten.
Neben Geldstrafen (Hinterziehungsbetrag bis maximal 50.000 €) sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Hierzu kommen Hinterziehungszinsen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen (50.000 € - 1.000.000 €) steht eine Freiheitsstrafe im Raum. Diese kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Zwingend ist das aber nicht. Ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 1.000.000 € kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) regelmäßig nur noch eine Haftstrafe in Betracht.
Daneben können Disziplinarmaßnahmen drohen, genauso wie der Entzug der beruflichen Zulassung oder Berufsverbote. Auch eine Eintragung im Korruptionsregister ist möglich.
Die Außenwirkung einer öffentlichen Hauptverhandlung, der damit verbundene Imageschaden und die emotionale Belastung eines Steuerstrafverfahrens werden vielfach unterschätzt. Holen Sie sich mit Rechtsanwalt Hamm Ihren spezialisierten Verteidiger im Steuerstrafrecht an die Seite. Gerne können Sie hierfür unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.
Durch eine Selbstanzeige kann eine Bestrafung verhindert werden. Die hinterzogenen Steuern, nebst Hinterziehungszinsen, sind auch bei einer wirksamen Selbstanzeige zu zahlen. Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO ist, dass gegenüber den Finanzbehörden zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart im vollen Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die Unterlassen Angaben nachgeholt werden. Dies gilt für alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber für alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre.
In § 371 Abs. 2 AO sind eine Vielzahl von Ausnahmen für die strafbefreiende Selbstanzeige geregelt. Es muss daher in jedem Einzelfall genau abgewogen werden, ob eine Selbstanzeige sinnvoll und zielführend ist. Wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen, nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit. Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen steht Ihnen auch für die Erstattung von Selbstanzeigen zur Verfügung.
Auch Steuerstraftaten können verjähren. Sie können dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die steuerstrafrechtliche Verjährung beträgt regelmäßig fünf Jahre. Für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung betrug die Verjährungsfrist bis vor einigen Jahren noch zehn Jahre. Inzwischen hat der Gesetzgeber dies auf 15 Jahre erhöht. Wann die Verjährung jeweils zu laufen beginnt, kann von Steuerart zu Steuerart unterschiedlich sein.
Für den Ausgang des Verfahrens kann es deshalb von wesentlicher Bedeutung sein, ob eine einfache Steuerhinterziehung angenommen wird, die bereits verjährt ist, oder eine besonders schwere Steuerhinterziehung, die noch bestraft werden kann. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird er sich dafür einsetzen, dass von einer „einfachen“ Steuerhinterziehung ausgegangen wird, um eine Bestrafung zu verhindern. Gerne können Sie hierfür unser kostenloses Kontaktformular nutzen.
Die Verjährungsfrist für die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung darf nicht mit der steuerlichen Festsetzungsverjährungsfrist verwechselt werden. Damit ist der Zeitraum gemeint, innerhalb dessen das Finanzamt die Steuerbescheide noch ändern kann. Bei Steuerhinterziehung beträgt sie zehn Jahre (Straftat) und bei leichtfertiger Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) fünf Jahre.
Die verhängten Strafen bei Steuerhinterziehungen sind stark von der Rechtsprechung geprägt. Zu Recht kommt daher immer wieder die Frage „Was ist die Strafe für Steuerhinterziehung?“. Das Gesetz sieht in § 370 Abs. 1 AO zunächst einmal Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, beträgt die Mindeststrafe 6 Monate und die Höchststrafe 10 Jahre.
Daher ist es entscheidend einen spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht zu beauftragen, der weiß, was getan werden muss, um eine Verurteilung wegen einer besonders schweren Steuerhinterziehung zu verhindern. Auch Sie wollen sach- und fachkundige Hilfe an ihrer Seite? Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Hamm so schnell wie möglich.
Bei einer Selbstanzeige wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dann prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Strafbefreiung vorliegen. Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern kann auch die Zahlung eines zusätzlichen Betrages erforderlich sein, damit von einer Strafverfolgung abgesehen wird.
Mit einer der wichtigsten Gründe für verunglückte Selbstanzeigen ist deren Unvollständigkeit. Den Finanzbehörden wurde nur ein Teil offenbart. Dies kann auch noch Jahre später dazu führen, dass eine vermeintliche Strafbefreiung aufgrund einer Selbstanzeige entfällt. Bauen Sie vor und holen Sie sich anwaltliche Hilfe von Beginn an. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen zur Seite.
Am besten sofort! Viele vertreten sich hier längere Zeit selbst oder lassen nur ihren Steuerberater die Korrespondenz mit dem Finanzamt führen. Dies kann gefährlich sein, denn vielfach wird die Tragweite von Mitteilungen unterschätzt. Rechtsanwalt und Steuerberater sollten als Team zusammenarbeiten. Hierfür ist es wichtig, dass auch der Steuerberater sich mit dem Strafverteidiger vor einer Stellungnahme abstimmt.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht, kann Rechtsanwalt Hamm die Folgen und Tragweite der Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt abschätzen. Wenn er Sie bzw. Ihren Steuerberater hierbei unterstützen soll, nehmen Sie zeitnah Kontakt auf. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular
Das Sexualstrafrecht ist ein sehr sensibler Bereich. Die Strafen wurden vom Gesetzgeber wieder angehoben. Wird Ihnen eine Straftat im Sexualstrafrecht vorgeworfen, sollten Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Hamm als spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Er verteidigt seit mehr als 10 Jahren deutschlandweit gegen sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht. Profitieren auch Sie von seine langjährigen Erfahrung. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.
Verfahren im Sexualstrafrecht sind für viele Beschuldigte oft sehr belastend. Wenn Vorwürfe, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder der Besitz von Kinderpornographie im Raum stehen, kann dies für die familiäre und berufliche Zukunft erhebliche Auswirkungen haben. In vielen Fällen wird von der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl beantragt. Wichtig ist es mit der Verteidigung so früh wie möglich zu beginnen und auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Einfluss zu nehmen. Es muss vermieden werden, dass Vorwürfe öffentlich oder in der Hauptverhandlung thematisiert werden.
Melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Werner Hamm, damit wir Ihre individuelle Strategie abstimmen können. So ist für Sie die beste Verteidigung möglich.
Vorwürfe im Sexualstrafrecht werden oft als massiv und sehr belastend wahrgenommen. Im Rahmen der letzten Gesetzesreform wurden die Strafen nochmals verschärft. Lassen Sie sich vom Vorwurf nicht lähmen, sondern beauftragen Sie frühzeitig einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht. Bis dahin sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Sprechen Sie nicht mit den Ermittlungsbehörden.
diskrete und persönliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Werner Hamm
Fachanwalt für Strafrecht
kurzfristige Terminvergabe (persönlich oder online)
mehr als 10 Jahre Erfahrung
erfahren und durchsetzungsstark
Spezialisierung im Sexualstrafrecht
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kostenlose Kontaktmöglichkeit
Ausgangspunkt der Verteidigung von Rechtsanwalt Werner Hamm ist stets die Unschuldsvermutung.
Häufig liegt den Ermittlungsbehörden nur die Aussage des Anzeigeerstatters vor. Der Beschuldigte kennt den genauen Inhalt der Aussage hingegen nicht. Ein Strafverteidiger mit aussagepsychologischen Kenntnissen kann entscheidend sein. Entstehungsgeschichte, Inhalt und Veränderungen der Aussage müssen genau geprüft und hinterfragt werden. Kleinste Unterschiede können von ganz erheblicher Bedeutung sein. Rechtsanwalt Hamm nutzt seine langjährige Erfahrung im Bereich der Aussagepsychologie, um für Sie die Angaben des vermeintlichen Opfers zu analysieren, suggestive Einflüsse auf die Aussage zu erkennen sowie Widersprüche und fehlende Details zu finden. So können vermeintlich belastende Aussagen entkräftet oder erschüttert werden.
Eine Vernehmung des Beschuldigten durch die Ermittlungsbehörden ohne Strafverteidiger kann im schlimmsten Fall existenzvernichtend sein. Während die Vernehmungsbeamten geschult sind und den Akteninhalt kennen, handelt es sich für den Betroffenen um eine belastende und stressige Ausnahmesituation. Als spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht, kann Rechtsanwalt Werner Hamm mit seinen aussagepsychologischen Kenntnissen und Erfahrungen den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen. Wenn Sie ihn beauftragen, können Sie Waffengleichheit zu Polizei und Staatsanwaltschaft herstellen.
Rechtsanwalt Hamm, Ihr spezialisierter Strafverteidiger aus Memmingen im Sexualstrafrecht, hat sich zum Ziel gesetzt, durch frühzeitige Verteidigung die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren zu entkräften und eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Haben Sie bereits eine Anklageschrift bekommen, dann setzen wir uns dafür ein, dass diese nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wurden Sie verurteilt, kämpfen wir mit Ihnen in Berufung oder Revision für einen Freispruch.
Haben die Ermittlungen die Vorwürfe bestätigt, kann Rechtsanwalt Hamm für Sie mit Staatsanwaltschaft und Gericht zur Strafhöhe verhandeln. Durch eine Verständigung kann ein Strafrahmen vereinbart werden, in dem sich die spätere Strafe findet. Hierdurch haben Betroffene früher Rechtssicherheit, was den Ausgang des Verfahrens angeht. Als spezialisierter Anwalt im Sexualstrafrecht kennt Rechtsanwalt Hamm die Ansatzpunkte, welche eine geringeres Strafmaß ermöglichen.
Dem Tatopfer kann eine ausführliche Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart werden. In geeigneten Fällen kann mit Opfern ein Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart werden, um die Strafhöhe weiter zu reduzieren.
Durch seine langjährige Erfahrung sind Sie mit Rechtsanwalt Hamm in Verständigungsgesprächen gut vertreten.
Möchten auch Sie sich von einem versierten Verteidiger im Sexualstrafrecht verteidigen lassen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie in der Anwaltskanzlei in Memmingen an oder kontaktieren Sie uns online. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Ist die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens nicht bereit und kann auch keine Verständigung gefunden werden, dann bleibt nur die Möglichkeit in der Hauptverhandlung für den Freispruch zu kämpfen. Mögliche im Vorfeld eingeholte aussagepsychologische Gutachten sind anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu prüfen. Sind Sie unvollständig oder unzutreffend, muss die Verteidigung hierauf hinweisen.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht ist stets individuell und muss auf den speziellen Fall ausgerichtet werden. Zögern Sie nicht und holen Sie sich professionelle Hilfe. Nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Bei der inzwischen in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelten Vergewaltigung handelt es sich um einen der schwersten Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Häufig zögert die Staatsanwaltschaft nicht bereits im Ermittlungsverfahren einen Haftbefehlsantrag zu stellen, da die Mindeststrafe bei 2 Jahren liegt. Weil eine Freiheitsstrafe über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, geht es praktisch um die Frage: „Gefängnis – ja oder nein?“. Deshalb ist eine professionelle und diskrete Verteidigung von Anfang an nötig.
Oft liegt dem Vorwurf eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zugrunde. D. h., dass das einzige Beweismittel die Angaben der Anzeigeerstatterin sind. Diese Aussage muss mit aussagepsychologischen Kriterien beurteilt werden. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, analysiert er die Angaben, um Widersprüche, Lücken und Ungereimtheiten herauszuarbeiten.
Wenn Ihnen dieser Vorwurf gemacht wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Nutzen auch Sie die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Hamm, lassen Sie sich professionell und diskret vertreten.
Die sexuelle Nötigung ist in § 177 Abs. 5 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bedroht. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre. Neben den Voraussetzungen des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Ausnutzung sonstiger Umstände müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Die sexuelle Nötigung liegt vor, wenn der Täter gegenüber dem Opfer zusätzlich Gewalt anwendet oder dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht. Sie ist auch gegeben, wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Der Vorwurf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Einzelheiten im Verhalten des Tatopfers und die Wahrnehmung dessen beim Täter sowie dessen Vorstellung können entscheidende Unterschiede ausmachen. Am besten wird bereits im Ermittlungsverfahren ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht beauftragt. Rechtsanwalt Werner Hamm steht Ihnen unter der kostenlosen Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte ist in § 184b StGB unter Strafe gestellt. Das Gesetz sieht Freistrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren vor. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, liegt die Mindeststrafe bei 2 Jahren.
In vielen Fällen ist die Mitteilung der amerikanischen Zentralstelle Ausgangspunkt der Ermittlungen. Wer zum vorgeworfenen Zeitpunkt der konkrete Nutzer war, ist genau zu prüfen. Häufig ist nur der Internetanschluss oder der genutzte Computer bekannt.
Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer Verteidigung beauftragen, wird er auch in Ihrem Fall penibel prüfen, ob der Vorwurf nachgewiesen werden kann. Melden Sie sich frühzeitig und nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in § 176 StGB unter Strafe gestellt. Die Mindeststrafe beträgt 1 Jahr, die Höchststrafe 15 Jahre. Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz in § 176c StGB eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor.
In der Praxis ist bedauerlicherweise zu beobachten, dass die Vorwürfe immer wieder im Rahmen familiengerichtlicher Auseinandersetzungen aufkommen. Hierdurch soll entweder im Scheidungsverfahren Druck aufgebaut werden oder es wird versucht den Umgang mit dem Kind auf diesem Weg zu verhindern. Den Vorwürfen ist mit allergrößter Zurückhaltung zu begegnen. Die Verteidigung muss professionell und gewissenhaft erfolgen.
Bereits der Verdacht des Kindesmissbrauchs durch die Ermittlungsbehörden kann erhebliche Folgen für das berufliche und private Umfeld haben. Von der Staatsanwaltschaft wird häufig ein Haftbefehl beantragt. Es bedarf erheblicher Anstrengungen der Verteidigung dies zu verhindern oder zu erreichen, dass der Haftbefehl gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Deshalb ist es besonders wichtig von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht zu beauftragen. Nutzen Sie die kostenlose Kontakt Möglichkeit und melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Hamm.
Für die in § 184i StGB geregelte sexuelle Belästigung, sieht es Gesetz Freistrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei gemeinschaftlicher Begehung, liegt die Strafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Erforderlich ist ein Strafantrag des Opfers. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen und die Straftat ohne Strafantrag verfolgen.
Durch gezielte Verteidigung können die Vorwürfe häufig entkräftet oder im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt mit unserer Kanzlei in Memmingen oder online auf, um Rechtsanwalt Hamm, einen spezialisierten Anwalt im Sexualstrafrecht, zu beauftragen. Unsere Kontaktmöglichkeit ist kostenfrei.
Die Strafbarkeit exhibitionistischer Handlungen ist in § 183 StGB geregelt. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe vor. Dieser Straftatbestand kann nur von Männern verwirklicht werden.
In vielen Fällen wird der Vorwurf eine exhibitionistische Handlung begangen zu haben vorschnell bejaht. Es ist genau zu prüfen, ob das vorgeworfene Handeln den Tatbestand erfüllt. Darüber hinaus muss der Täter den Vorsatz haben sich durch die Handlung sexuell zu erregen. Auch die Strafzumessung bietet Ansätze für die Verteidigung.
Wichtig ist es sich so früh wie möglich an einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um alle möglichen Verteidigungsansätze nutzen zu können.
Für die in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelte Vergewaltigung sieht das Gesetz in jedem Fall Freiheitsstrafe vor. Der Strafrahmen liegt zwischen 2 Jahren und 15 Jahren. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren ist keine Bewährung mehr möglich.
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Damit die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB erfüllt sind, muss zunächst entweder
Die Verjährung im Sexualstrafrecht ist mit Besonderheiten verbunden. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig 20 Jahre. Sie beginnt aber erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers zu laufen. Im Einzelfall kann die Verjährung durch weitere Umstände ruhen. Daher ist eine pauschale Antwort nicht möglich.
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Bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung, droht das Gesetz in § 177 Abs. 5 StGB Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren an. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich.
Nehmen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter. Um die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln zu können, empfiehlt es sich so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt im Sexualstrafrecht einzuschalten. Bei Fragen, steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen über das kostenlose Kontaktformular zur Verfügung.
Die Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht sind lange und haben Besonderheiten. Darum kann eine pauschale Antwort nicht erfolgen. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 20 Jahre. Sie beginnt aber erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers zu laufen und kann auch danach noch aufgrund anderer Umstände ruhen. Die Prüfung muss immer am konkreten Einzelfall erfolgen.
Die sexuelle Belästigung ist in § 184i Abs. 1 StGB geregelt. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Liegen die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls vor, beträgt das Strafmaß bei einer Verurteilung 3 Monate bis 5 Jahre.
Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht in Memmingen, damit die bestmögliche Verteidigung erfolgen kann. Melden Sie sich über unser kostenloses Kontaktformular.
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